Die Bonnfinanz AG wurde in einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wegen einer Beteiligung an dem Fundus Fonds Nr. 34 Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann vertretenen Kläger wurde ein Betrag von über 40.000,00 € zugesprochen. Dabei wurde nicht nur das verlorene Kapital, sondern auch der entgangene Gewinn des Klägers berücksichtigt.
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