In einem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 22. Dezember 2014 hat die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Commerzbank AG zum Schadensersatz in Höhe von über 67.288,00 € und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt.
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