Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz AG in einem Medico 39 Fonds zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichtes München gehalten. Das Oberlandesgericht München hatte die Berufung seinerzeit einstimmig und ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen.
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